3 U 290/92•Oberlandesgericht Hamm, 1993-09-22, 3 U 290/92
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 290/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-09-22
Aktenzeichen: 3 U 290/92
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:0922.3U290.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 29. September 1992 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 23.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheits leistung durch eine unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großhank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
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