6 U 45/93•Oberlandesgericht Hamm, 1993-06-28, 6 U 45/93
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 45/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-06-28
Aktenzeichen: 6 U 45/93
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:0628.6U45.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 8. Dezember 1992 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.855,52 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 5.5.1992 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtlichen weiteren materiellen und immateriellen Schaden aus dem Unfall vom 5.5.1989 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz trägt der Beklagte. Von den Kosten der zweiten Instanz tragen die Klägerin 3/10, der Beklagte 7/10.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Parteien: unter 10.000,- DM.
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