11 U 246/73•Oberlandesgericht Hamm, 1974-03-29, 11 U 246/73
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 246/73 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 1974-03-29
Aktenzeichen: 11 U 246/73
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1974:0329.11U246.73.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Versäumnisteil- und Schlußurteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 11. Oktober 1973 abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 7.606,- DM nebst 11,75 v.H. Zinsen von 5.870,40 DM seit dem 15. Mai 1973 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges werden zu 1/20 der Klägerin und 19/20 den Beklagten als Gesamtschuldnern, als das zweiten Rechtszuges zu 3/10 der Klägerin und zu 7/10 dem Beklagter als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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