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2 U 72/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-07-03, 2 U 72/24
Entscheidungsdatum: 2025-07-03
Aktenzeichen: 2 U 72/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0703.2U72.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. Juli 2024 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az. 4a O 35/21) abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.
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