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2 U 7/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-05-22, 2 U 7/24
Entscheidungsdatum: 2025-05-22
Aktenzeichen: 2 U 7/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0522.2U7.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
I.Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.03.2024 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind für die Beklagte wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der aufgrund der Urteile vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
V.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 250.000,- € festgesetzt.
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