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22 U 98/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-05-09, 22 U 98/24
Entscheidungsdatum: 2025-05-09
Aktenzeichen: 22 U 98/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0509.22U98.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Einzelrichterin der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 13.06.2024 (16 O 309/22) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des aus dem Urteil gegen sie vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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