Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-03-27, 5 U 148/23

5 U 148/23Supreme CourtMar 27, 2025

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — 5 U 148/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-03-27

Aktenzeichen: 5 U 148/23

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0327.5U148.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25.10.2023 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg (Vorsitzende) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 48.260,23 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 13.5.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Beklagte zu 8% und die Klägerin zu 92 %. Die Kosten des Rechtsstreits 2. Instanz trägt die Klägerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt jeweils vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die vollstreckende Partei Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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