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7 St 3/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-09-24, 7 St 3/24
Entscheidungsdatum: 2024-09-24
Aktenzeichen: 7 St 3/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0924.7ST3.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Strafsenat
Normen: § 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB, §§ 1, 3, 17, 31, 104, 105, 112 JGG
Die Angeklagte ist schuldig der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland als Mitglied in zwei Fällen.
Sie wird zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Es wird davon abgesehen, der Angeklagten Kosten und Auslagen aufzuerlegen.
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