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9 U 85/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-05-13, 9 U 85/23
Entscheidungsdatum: 2024-05-13
Aktenzeichen: 9 U 85/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0513.9U85.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 03.05.2023 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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