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15 U 39/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-08-17, 15 U 39/22
Entscheidungsdatum: 2023-08-17
Aktenzeichen: 15 U 39/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0817.15U39.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 13. Januar 2022 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Beklagten haben auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000,00 EUR abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 200.000,00 EURfestgesetzt.
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