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6 U 147/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-08-10, 6 U 147/22
Entscheidungsdatum: 2023-08-10
Aktenzeichen: 6 U 147/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0810.6U147.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 08.04.2022 verkündete Urteil der 312. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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