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3 Kart 43/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-08-09, 3 Kart 43/22
3 Kart 43/22Supreme CourtAug 9, 2023
65 Abs. 1 EnWG ermächtigt die Bundesnetzagentur dazu, gegenüber einem Energielieferanten die Rücknahme und Rückabwicklung einer Preiserhöhung anzuordnen, über welche die betroffenen Haushaltskunden nicht gemäß § 41 Abs. 5 Satz 2 EnWG rechtzeitig unterrichtet worden sind.
Entscheidungsdatum: 2023-08-09
Aktenzeichen: 3 Kart 43/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0809.3KART43.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
65 Abs. 1 EnWG ermächtigt die Bundesnetzagentur dazu, gegenüber einem Energielieferanten die Rücknahme und Rückabwicklung einer Preiserhöhung anzuordnen, über welche die betroffenen Haushaltskunden nicht gemäß § 41 Abs. 5 Satz 2 EnWG rechtzeitig unterrichtet worden sind.
Die Beschwerde gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 31. August 2022 (BK…) wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin trägt die Gerichtskosten und die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Kosten der Bundesnetzagentur.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf … Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.
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