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15 U 16/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-06-01, 15 U 16/23
Entscheidungsdatum: 2023-06-01
Aktenzeichen: 15 U 16/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0601.15U16.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. Oktober 2022 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (Az. 38 O 35/22) wird zurückgewiesen.
II. Der Beklagten werden auch die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.
III. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 140.000,- abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis EUR 140.000,00 festgesetzt.
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