Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-04-27, 20 U 37/22

20 U 37/22Supreme CourtApr 27, 2023

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 37/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-04-27

Aktenzeichen: 20 U 37/22

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0427.20U37.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 31. Januar 2022 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf - Az.: 34 O 27/21 - in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 10. Februar 2022 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern in Werbeanzeigen und/oder auf sonstigen Werbeträgern zu Zwecken des Wettbewerbs Brillen unter Angabe des Preises zu bewerben oder bewerben zu lassen, ohne ihre Unternehmensidentität inklusive Rechtsform und/oder Anschrift anzugeben, wenn dies wie folgt geschieht:

(*)

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 440,- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. März 2021 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung des Unterlassungstenors gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,- € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Im Übrigen bleibt der Beklagten nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.