Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-04-20, 2 U 79/18

2 U 79/18Supreme CourtApr 20, 2023

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 79/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-04-20

Aktenzeichen: 2 U 79/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0420.2U79.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I. Auf die Berufung wird das am 20.11.2018 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 4b O 70/18) abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen.

III. Dieses Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.800.000,- € festgesetzt.

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