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2 U 85/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-03-16, 2 U 85/22
Entscheidungsdatum: 2023-03-16
Aktenzeichen: 2 U 85/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0316.2U85.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
dass der Urteilsausspruch zu Ziffer I. 4. wie folgt geändert wird:
„nur die Beklagte zu 1): die unter 1. bezeichneten Erzeugnisse gegenüber den gewerblichen Abnehmern schriftlich unter Hinweis auf den gerichtlich (Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16.03.2023) festgestellten patentverletzenden Zustand der Sache und mit der verbindlichen Zusage zurückzurufen, etwaige Entgelte zu erstatten sowie notwendige Verpackungs- und Transportkosten sowie mit der Rückgabe verbundene Zoll- und Lagerkosten zu übernehmen und die Erzeugnisse wieder an sich zu nehmen“
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