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15 U 57/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-02-16, 15 U 57/21
Entscheidungsdatum: 2023-02-16
Aktenzeichen: 15 U 57/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0216.15U57.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 05.10.2021, 4a O 110/16, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz hat der Kläger zu tragen.
III.
Dieses Urteil ist für die Beklagte hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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