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20 U 124/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-02-02, 20 U 124/17
Entscheidungsdatum: 2023-02-02
Aktenzeichen: 20 U 124/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0202.20U124.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. Juli 2017 verkündete Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az.: 14c O 137/16 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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