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15 U 59/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-12-30, 15 U 59/21
Entscheidungsdatum: 2022-12-30
Aktenzeichen: 15 U 59/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1230.15U59.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 16.11.2021 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf in der Fassung des Ergänzungsurteils vom 18.01.2022 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass im Tenor des Urteils vom 16.11.2021 unter I. 3 der 5. Spiegelstrich („- im Falle von Internet-Werbung der Domain, der Zugriffszahlen und der Schaltungszeiträume“) gestrichen wird.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.
III. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000.000,00 € abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.
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