Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-12-15, 15 U 43/21

15 U 43/21Supreme CourtDec 15, 2022

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — 15 U 43/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-15

Aktenzeichen: 15 U 43/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1215.15U43.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. Juni 2021 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az. 4c O 41/20) abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Klägerin.

III.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.000.000,00 EURfestgesetzt.

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