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20 U 135/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-12-01, 20 U 135/21
Entscheidungsdatum: 2022-12-01
Aktenzeichen: 20 U 135/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1201.20U135.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. August 2021 verkündete Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Az. 2a O 187/20 – wird zurückgewiesen.
II.
Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das am 25. August 2021 verkündete Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Az. 2a O 187/20 – wie folgt abgeändert:
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
III.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
IV.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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