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21 U 71/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-11-29, 21 U 71/22
Entscheidungsdatum: 2022-11-29
Aktenzeichen: 21 U 71/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1129.21U71.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.04.2022 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vorläufig vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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