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3 AR 56/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-10-28, 3 AR 56/22
Entscheidungsdatum: 2022-10-28
Aktenzeichen: 3 AR 56/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1028.3AR56.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3.Strafsenat
Die Auslieferung des Verfolgten an die belgische Regierung zur Strafverfolgung wegen der in dem Europäischen Haftbefehl des Gerichts Erster Instanz Westflandern, Abteilung Brügge, vom 27. Juni 2022 (2021/243) bezeichneten Straftaten ist zulässig.
Die Auslieferungshaft des Verfolgten dauert fort.
Die von dem Rechtsbeistand des Verfolgten hiergegen mit Schriftsatz vom 25. September 2022 erhobenen Einwendungen werden zurückgewiesen.
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