Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-08-02, 22 W 19/22

22 W 19/22Supreme CourtAug 2, 2022

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — 22 W 19/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-02

Aktenzeichen: 22 W 19/22

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0802.22W19.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss der 5. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Krefeld unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Gläubigerin wird ermächtigt, die Aufhebung der im Wohnungsgrundbuch, Grundbuch von A. Blatt 001 und im Teileigentumsgrundbuch, Grundbuch von A. Blatt 002 in Abteilung III unter laufender Nr. 3 für die Sparkasse B.-Stadt eingetragenen Buch-Grundschuld in Höhe von 200.000,00 EUR auf Kosten des Schuldners im Wege der Ersatzvornahme zu bewirken.

Der Schuldner wird verurteilt, an die Gläubigerin einen Kostenvorschuss in Höhe von 79.879,83 EUR zu zahlen.

Im Übrigen wird der Antrag der Gläubigerin vom 04.05.2022 zurückgewiesen.

Für das Beschwerdeverfahren ist keine Gerichtsgebühr zu erheben. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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