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7 StS 2/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-07-26, 7 StS 2/22
Entscheidungsdatum: 2022-07-26
Aktenzeichen: 7 StS 2/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0726.7STS2.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Strafsenat
Normen: § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 S. 1 und 2, § 171, § 235 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1,; §§ 52, 53 StGB, § 1 Abs. 1, § 22a Abs. 1 Nr. 6 lit. a KrWaffKontrG i.V.m. Teil B Abschnitt V Nr. 29 lit. c der Kriegswaffenliste
Die Angeklagte wird wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen, hiervon in einem Fall in Tateinheit mit schwerer Entziehung Minderjähriger und zugleich mit Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
3 Jahren und 6 Monaten
verurteilt.
Die Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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