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5 U 94/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-07-07, 5 U 94/21
Entscheidungsdatum: 2022-07-07
Aktenzeichen: 5 U 94/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0707.5U94.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 04.06.2021, Az. 11 O 300/20, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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