Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-07-07, 21 U 9/22

21 U 9/22Supreme CourtJul 7, 2022

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 9/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-07-07

Aktenzeichen: 21 U 9/22

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0707.21U9.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 08.12.2021 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal, AZ.: 17 O 223/19, unter Zurückweisung der weiteren Berufung im Kostenpunkt dahingehend abgeändert, dass die Kläger jeweils 14,5 % und die Beklagte 71 % der Kosten des ersten Rechtszuges zu tragen haben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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