Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-06-23, 16 U 100/21

16 U 100/21Supreme CourtJun 23, 2022

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — 16 U 100/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-23

Aktenzeichen: 16 U 100/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0623.16U100.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 14.05.2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.372,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 15.418,97 € für die Zeit zwischen dem 05.09.2020 und dem 15.04.2021, aus einem Betrag in Höhe von 14.970,38 € für die Zeit zwischen dem 16.04.2021 und dem 28.04.2022 sowie aus einem Betrag in Höhe von 14.372,34 € seit dem 29.04.2022, Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des VW Passat Variant mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer ….., zu zahlen.

Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben der Kläger 15% und die Beklagte 85% zu tragen.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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