Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-06-02, 3 WF 2/22

3 WF 2/22Supreme CourtJun 2, 2022

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 WF 2/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-02

Aktenzeichen: 3 WF 2/22

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0602.3WF2.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde der Rechtsanwaltskanzlei A. (vormalige Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin) vom 28.12.2021 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Moers vom 23.12.2021 (Az.: 487 F 137/20) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Verfahrenswert für das gerichtliche Verfahren wird festgesetzt auf

7.480,50 €.

Der Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit der Rechtsanwaltskanzlei A. wird im Hinblick auf die Terminsgebühr mit

1.496,10 €

festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde der der Rechtsanwaltskanzlei A. als unzulässig verworfen bzw. zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Eine Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung ist nicht zulässig.

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