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20 U 280/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-05-19, 20 U 280/20
20 U 280/20Supreme CourtMay 19, 2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-19
Aktenzeichen: 20 U 280/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0519.20U280.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 21. August 2020 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf – Az.: 38 O 211/19 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Verurteilung zur Unterlassung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000 € und die zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 500 € abwenden. Im Übrigen kann die Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.
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