Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-04-06, Verg 34/21

Verg 34/21Supreme CourtApr 6, 2022

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 34/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-06

Aktenzeichen: Verg 34/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0406.VERG34.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

    1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird die Entscheidung der 2. Vergabekammer des Bundes vom 4. Juni 2021, VK 2-43/21, teilweise aufgehoben.
    1. Es wird festgestellt, dass der von der Antragsgegnerin an die Beigeladene vergebene Auftrag „Übernahme der Unternehmerverantwortung im Bereich der Elektrotechnik - Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - im Amts- und Verantwortungsbereich des WSA-Oberrhein“ von Anfang an unwirksam ist.
    1. Der Antragsgegnerin wird bei fortbestehender Vergabeabsicht aufgegeben, den Auftrag nur nach vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union und nach Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Vorschriften des 4.Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach Maßgabe der Auffassung des Senats zu vergeben.
    1. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
    1. Die Hinzuziehung der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird für notwendig erklärt.
    1. Die Antragsgegnerin hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die Amtskosten des Verfahrens vor der Vergabekammer sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin zu jeweils 3/4, die Antragstellerin hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die Amtskosten des Verfahrens vor der Vergabekammer sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin zu jeweils 1/4 zu tragen.
    1. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 19.000,00 Euro festgesetzt.

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