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2 U 8/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-02-03, 2 U 8/18
Entscheidungsdatum: 2022-02-03
Aktenzeichen: 2 U 8/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0203.2U8.18.00
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
I. Die Berufung gegen das am 25.01.2018 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind für die Beklagten zu 1) und 4) wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar.
IV. Der Streitwert wird auf 800.000,00 € festgesetzt.
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