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15 W 17/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-01-06, 15 W 17/21
Entscheidungsdatum: 2022-01-06
Aktenzeichen: 15 W 17/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0106.15W17.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
I.
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts vom 15.03.2021 wird zurückgewiesen.
Auf die sofortige Beschwerde der Streitverkündeten zu 7. wird der Beschluss des Landgerichts vom 15.03.2021 dahingehend abgeändert, dass die Klägerin, nachdem sie die Klage zurückgenommen hat, auch die Kosten der Streithelferin zu 7. zu tragen hat.
II.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
III.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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