Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-12-01, Verg 55/20

Verg 55/20Supreme CourtDec 1, 2021

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 55/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-01

Aktenzeichen: Verg 55/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:1201.VERG55.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

  1. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen zu … gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 2. Dezember 2020 (VK 1-92/20) wird zurückgewiesen.

  2. Auf die sofortige Beschwerde Antragsgegnerinnen zu … wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 2. Dezember 2020 (VK 1-92/20) aufgehoben und der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen, soweit er auf die Gebietslose … bezogen ist.

  3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung vor dem Senat notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin werden den Antragsgegnerinnen zu ... zu 3/4 auferlegt. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu 1/4 und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung vor dem Senat notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerinnen zu … insgesamt zu tragen.

Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dort notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin werden den Antragsgegnerinnen zu …zur Hälfte aufzuerlegen; die Kosten des Verfahrens im Übrigen hat die der Antragstellerin zu tragen, die auch den Antragsgegnerinnen zu … ihre notwendigen Auslagen zu 4/10 und den Antragsgegnerinnen zu … ihre notwendigen Auslagen insgesamt zu erstatten hat.

  1. Die Antragsgegnerinnen werden gebeten, binnen zwei Wochen zum Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren vorzutragen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.