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7 U 219/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-11-19, 7 U 219/20
Entscheidungsdatum: 2021-11-19
Aktenzeichen: 7 U 219/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:1119.7U219.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mönchengladbach vom 11.09.2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden der Beklagten auferlegt.
Der Streithelfer hat seine zweitinstanzlichen Kosten selbst zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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