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10 W 28/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-10-11, 10 W 28/21
Entscheidungsdatum: 2021-10-11
Aktenzeichen: 10 W 28/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:1011.10W28.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Auf die Beschwerde vom 03.03.2021 wird der Beschluss der 1. Zivilkammer unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und der Gegenstandswert für die Rechtsanwaltsgebühren der Beschwerdeführer auf 28.980,54 € festgesetzt.
Gerichtsgebühren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
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