projects
3 WF 76/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-10-01, 3 WF 76/21
Entscheidungsdatum: 2021-10-01
Aktenzeichen: 3 WF 76/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:1001.3WF76.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgericht Moers vom 14.04.2021 aufgehoben.
Gerichtsgebühren fallen nicht an. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Eine Kostenentscheidung ist nicht erforderlich.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.