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21 U 94/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-09-21, 21 U 94/20
Entscheidungsdatum: 2021-09-21
Aktenzeichen: 21 U 94/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0921.21U94.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 13.10.2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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