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7 UF 77/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-08-17, 7 UF 77/21
Entscheidungsdatum: 2021-08-17
Aktenzeichen: 7 UF 77/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0817.7UF77.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen
I. Auf die Beschwerde der B. wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Neuss vom 11.03.2021 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die Kosten des Verfahrens erster Instanz werden der Antragstellerin auferlegt .
Der Beschwerdewert wird auf 1.000 € festgesetzt.
II.Der Antragstellerin wird zur Abwehr der Beschwerde unter Beiordnung von Rechtsanwalt A. in X. ratenfreie Verfahrenskotenhilfe bewilligt.
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