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15 U 42/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-07-15, 15 U 42/20
Entscheidungsdatum: 2021-07-15
Aktenzeichen: 15 U 42/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0715.15U42.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
I.Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.09.2020 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
III. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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