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33 U 27/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-07-14, 33 U 27/20
Entscheidungsdatum: 2021-07-14
Aktenzeichen: 33 U 27/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0714.33U27.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.07.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (11 O 190/18) abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Streitwert für das Berufungsverfahren: bis 25.000 €
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