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12 U 10/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-07-12, 12 U 10/21
Entscheidungsdatum: 2021-07-12
Aktenzeichen: 12 U 10/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0712.12U10.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Die Berufung des Beklagten gegen das am 13.01.2021 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Mönchengladbach (6 O 484/19) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 86.971,86 €.
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