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8 U 165/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-07-01, 8 U 165/20
Entscheidungsdatum: 2021-07-01
Aktenzeichen: 8 U 165/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0701.8U165.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 29.04.2020 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve, 2 O 342/17, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
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