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7 StS 3/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-07-01, 7 StS 3/20
Entscheidungsdatum: 2021-07-01
Aktenzeichen: 7 StS 3/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0701.7STS3.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Strafsenat
Die Angeklagte wird wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit einem Kriegsverbrechen gegen das Eigentum und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
4 (vier) Jahren
verurteilt. Im Übrigen wird die Angeklagte freigesprochen.
Soweit sie freigesprochen worden ist, werden die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse auferlegt. Im Übrigen trägt die Angeklagte die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1, § 171, § 25 Abs. 2, §§ 52, 53 StGB, § 9 Abs. 1 VStGB
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