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2 U 19/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-06-10, 2 U 19/19
Entscheidungsdatum: 2021-06-10
Aktenzeichen: 2 U 19/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0610.2U19.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen.
III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 100.000,- € festgesetzt.
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