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15 U 26/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-06-01, 15 U 26/20
Entscheidungsdatum: 2021-06-01
Aktenzeichen: 15 U 26/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0601.15U26.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
I.Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 16.06.2020, Az. 4a O 30/19, wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
III. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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