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15 U 2/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-06-01, 15 U 2/21
Entscheidungsdatum: 2021-06-01
Aktenzeichen: 15 U 2/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0601.15U2.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Die Beklagten werden verurteilt,
II. Die Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz tragen die Beklagten.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von EUR 40.000,- abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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