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Verg 41/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-05-19, Verg 41/20
Entscheidungsdatum: 2021-05-19
Aktenzeichen: Verg 41/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0519.VERG41.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Der Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 20. August 2020 (VK 3 – 19/20) wird mit Ausnahme des die Kostenfestsetzung betreffenden Tenors zu 2) aufgehoben. Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer, einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin.
Die Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragsgegnerin war notwendig.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf bis € 125.000,00.
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