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16 U 153/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-05-12, 16 U 153/20
16 U 153/20Supreme CourtMay 12, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-12
Aktenzeichen: 16 U 153/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0512.16U153.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 18. Februar 2020 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf - 35 O 14/18 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Dieses und das Urteil erster Instanz sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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