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15 U 10/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-04-29, 15 U 10/20
Entscheidungsdatum: 2021-04-29
Aktenzeichen: 15 U 10/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0429.15U10.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.02.2020 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
III. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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